Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Reinigungsleistungen
Lieblingshausmeister UG
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Lieblingshausmeister UG (folgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet) im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil der Geschäftsbeziehung, wenn ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wird.
§ 2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/Auftrag/Vertrag unterzeichnet, der die vorliegenden Bedingungen enthält, und der Auftragnehmer die schriftliche Auftrags-/Vertragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag/Vertrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3. Die Auftragsdauer für die im Auftrag beschriebenen Arbeiten beträgt, soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, unbefristet. Die Dienstleistung kann bis zum letzten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang des Schreibens bzw. des Poststempels an. Bei Dienstleistungen, die in Teilbeträgen abgerechnet werden, ist im Falle einer Kündigung der noch offene Restbetrag für das betreffende Kündigungsjahr zu begleichen.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens nach zwei Werktagen – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Es muss vom Auftraggeber eine nachvollziehbare Fotodokumentation mit Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels vorgelegt und dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens zwei Werktage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, anstelle der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit oder nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein gesondertes Kündigungsrecht oder eine Minderung der Vergütung zu.
5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Monatsvergütung.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt max. 3 Monate.
§ 4 Aufmaß
1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger Handwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zu Grunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot/Auftrag/Vertrag festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Sicherheitsrückbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. Sollten dennoch unberechtigterweise Sicherheitsbeträge für geleistete vertragliche Leistungen einbehalten worden sein, so behält sich der Auftragnehmer das Recht, die ihm zur Verfügung gestellten Objektschlüssel bis zur vollständigen Bezahlung des Betrags einzubehalten. Bei einer ordnungsgemäßen Übergabe des Objekts wird die Aushändigung der Objektschlüssel binnen von drei Werktagen persönlich oder per Post erfolgen.
§ 7 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.
2. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden – spätestens nach zwei Werktagen – entfällt die Haftung. Dabei ist stets zu beachten, dass eine nachvollziehbare Fotodokumentation mit Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels vorgelegt und dabei genau beschrieben werden muss.
3. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er seinen Arbeitnehmern den für die Branche gesetzlich geltenden Mindestlohn zahlt.
4. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Abwerbung
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte abzuwerben.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto zzgl. Mehrwertsteuer ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn sie auf der Rechnung durch den Auftragnehmer angeboten werden.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig, wenn nicht anders vereinbart.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Kiel.
§ 11 Datenschutz
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
2. Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann bei Bedarf angefragt werden. Kontaktdaten sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite angegeben. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird der Auftragnehmer im Voraus mit dem Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom Auftragnehmer ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Der Auftraggeber kann jederzeit eine aktuelle Fassung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.
3. Der Auftragnehmer wird die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und auch anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren. Für den Fall, dass es Optimierungs- und/oder Änderungsbedarf gibt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren.
§ 12 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Lieblingshausmeister UG
Adresse: Westerheese 62, 21502 Geesthacht, Deutschland
Telefon: +49 176 61737939
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Steuernummer: 22/293/65462
Amtsgericht: Kiel
HRB: 23099