Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lieblingshausmeister UG (haftungsbeschränkt), Westerheese 62, 21502 Geesthacht (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Hausmeister-Dienstleistungen, Gebäudereinigung, Tiefgaragenpflege, Gartenpflege, Winterdienst und sonstige Dienstleistungen im Bereich der Gebäudebetreuung und -pflege.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website und in Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Durch die Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung (schriftlich, per E-Mail oder in anderer geeigneter Form) annimmt oder die Leistung erbringt.
(3) Bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten die Bestimmungen des Verbraucherrechts; die Widerrufsbelehrung wird bei Verträgen, die der Widerrufsrichtlinie unterfallen, gesondert mitgeteilt.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag, der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Branche. Termine und Fristen werden nach bestem Bemühen eingehalten; sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Anschlüsse und Informationen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet; der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(4) Bei Rahmenverträgen oder Abonnements kann eine monatliche oder vierteljährliche Abrechnung vereinbart werden; die Zahlungsfrist beträgt dann in der Regel 14 Tage nach Rechnungsstellung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Objekte und Flächen für die Leistungserbringung zugänglich sind, Gefahrenquellen gekennzeichnet sind und notwendige Informationen (z. B. Schlüssel, Alarmcodes, Ansprechpartner) rechtzeitig übermittelt werden. Bei Nichtzugänglichkeit oder Verhinderung der Leistung durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung insoweit verlangen, als er zur Leistung bereit war und die Nichterbringung nicht zu vertreten hat.
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die vereinbarte Qualität der Leistung. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme oder nach Entdeckung, schriftlich oder in textformtauglicher Weise (z. B. E-Mail) anzuzeigen; andernfalls sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, soweit nicht Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 634 Nr. 3, 635, 636 BGB). Bei unerheblichem Mangel besteht kein Recht zum Rücktritt.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Eine weitergehende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartungsverträge, Reinigungsverträge) gilt die vereinbarte Laufzeit. Wird keine Laufzeit vereinbart, kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail); für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bleibt das zwingende Verbraucherschutzrecht des Wohnsitzstaates unberührt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers (Geesthacht). Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Wohnsitz zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB zu ändern; Änderungen werden dem Auftraggeber in textformtauglicher Form mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen.